Version Hamburg2007
Vortrag: EU-DSGVO und DSAnpUG-EU
Die Datenschutzgrundverordnung und die Abwicklung des BDSG
Ein kurze Übersicht der Änderungen der europäische Datenschutzgrundverordnung gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz, der Öffnungsklauseln und was der Kabinettentwurf daraus machen will.
Am 25.05.2018 gilt die EU-DSGVO als unmittelbares Recht und (nicht nur) das BDSG hat ausgedient. Die zahlreichen Öffnungsklauseln lassen jedoch Raum für vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten. Wie die Bundesregierung dies nutzen will, offenbart sie in einem Kabinettentwurf mit dem klangvollen Namen "DSAnpUG-EU - Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU ". Ob Offenbarung oder Offenbarungseid wollen wir klären.
Info
Tag:
16.04.2017
Anfang:
16:15 Uhr
Dauer:
01:00
Raum:
Vortragssaal
Sprache:
de
Links:
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Referenten
Jürgen Erkmann |